Unfallstelle sichern. Ist
jemand verletzt? Bitte einen Krankenwagen oder Notarzt rufen
(112).
Zur Aufnahme des Unfalls die
Polizei rufen. Es sei denn, die Schuld ist eindeutig geklärt
und die Beteiligten sind sich darüber einig. Wichtig ist es
immer, Zeugen festzustellen und von ihnen Namen und
Kontaktdaten zu erfragen.
Ist Ihr Fahrzeug beschädigt
und Sie haben nicht die Schuld am Unfall, haben Sie das Recht
auf einen unabhängigen Schadengutachter und einen Rechtsanwalt.
Lassen Sie sich vom Unfallgegner/in die Versicherungsnummer des
Fahrzeugs, seine/ihre Anschrift und Telefonnummer geben und
notieren Sie sich das Kennzeichen. War die Polizei vor Ort
notieren Sie das Aktenzeichen und die Dienststelle. Machen Sie
Fotos vom Unfallort und von beiden Fahrzeugen.
Sie haben Recht auf einen unabhängigen Schadengutachter. Dieser wird die Höhe des Schadens darstellen, sei es Reparatur, Wiederbeschaffungswert, Restwert, Wertminderung. Am Ende sollen Sie nicht auf Kosten sitzen bleiben, die Ihnen entstanden sind.
Ein Rechtsanwalt des Verkehrsrechts hat Erfahrungen im Umgang mit Versicherungen. Er kennt Ihr Recht und steht dafür ein. Als Geschädigter zahlen nicht Sie den Rechtsanwalt, sondern die Versicherung des Verursachers.