Unabhängiger Sachverständiger
für Automobile/Kfz

Schadengutachten für Kraftfahrzeuge


Sie haben einen Unfall gehabt

Unfallstelle sichern. Ist jemand verletzt? Bitte einen Krankenwagen oder Notarzt rufen (112).

Zur Aufnahme des Unfalls die Polizei rufen. Es sei denn, die Schuld ist eindeutig geklärt und die Beteiligten sind sich darüber einig. Wichtig ist es immer, Zeugen festzustellen und von ihnen Namen und Kontaktdaten zu erfragen.

Ist Ihr Fahrzeug beschädigt und Sie haben nicht die Schuld am Unfall, haben Sie das Recht auf einen unabhängigen Schadengutachter und einen Rechtsanwalt. Lassen Sie sich vom Unfallgegner/in die Versicherungsnummer des Fahrzeugs, seine/ihre Anschrift und Telefonnummer geben und notieren Sie sich das Kennzeichen. War die Polizei vor Ort notieren Sie das Aktenzeichen und die Dienststelle. Machen Sie Fotos vom Unfallort und von beiden Fahrzeugen.


Warum eine/n Schadengutachter/ -in?

Sie haben Recht auf einen unabhängigen Schadengutachter. Dieser wird die Höhe des Schadens darstellen, sei es Reparatur, Wiederbeschaffungswert, Restwert, Wertminderung. Am Ende sollen Sie nicht auf Kosten sitzen bleiben, die Ihnen entstanden sind.

Warum eine/n Rechtsanwältin/Rechtsanwalt?

Ein Rechtsanwalt des Verkehrsrechts hat Erfahrungen im Umgang mit Versicherungen. Er kennt Ihr Recht und steht dafür ein. Als Geschädigter zahlen nicht Sie den Rechtsanwalt, sondern die Versicherung des Verursachers.